Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Ernst-Ludwig Winnacker, und der Vorsitzende des Wissenschaftsrates (WR), Professor Karl Max Einhäupl, begrüßen, dass sich Bund und Länder heute auf die "Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen" geeinigt haben. Dies, so die beiden Präsidenten übereinstimmend, sei eine gute und lang erwartete Nachricht für die Universitäten und die Wissenschaft in Deutschland.
Die Exzellenzinitiative wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Die Initiative zielt darauf ab, gleichermaßen Spitzenforschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zu fördern.
Bund und Länder werden der DFG zur Durchführung des Programms - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften - ab 2006 bis 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für drei Förderlinien
- Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung
- Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung
zur Verfügung stellen.
Antragsberechtigt werden Universitäten sein, jeweils vertreten durch ihre Leitung. Beabsichtigt ist, etwa 40 Graduiertenschulen mit jeweils rund 1 Million Euro pro Jahr und etwa 30 Exzellenzcluster mit jeweils rund 6,5 Millionen Euro pro Jahr zu fördern. Die Förderung in der dritten Förderlinie (Zukunftskonzepte) setzt die positive Bewertung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus. Auf diese dritte Förderlinie werden zusätzliche Mittel in substanzieller Höhe entfa
llen, die im Einzelfall den in den beiden ersten Förderlinien jeweils ausgeschütteten Mitteln vergleichbar sein können.
Zudem wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben bereitgestellt werden.
Das Programm wird - sobald die rechtlichen Voraussetzungen zu seiner Finanzierung geschaffen sind - von der DFG in allen drei Förderlinien ausgeschrieben. Die DFG wirkt bei der Durchführung mit dem Wissenschaftsrat zusammen. Vorgesehen sind zwei Ausschreibungsrunden, wobei die Bewilligungen für die erste Runde im Jahr 2006 und die Bewilligungen für die zweite Runde im Jahr 2007 vorgesehen sind. Der Förderzeitraum beträgt jeweils fünf Jahre. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen (Antragsskizzen und Vollanträge).
Universitäten, die beabsichtigen, sich zu bewerben, werden bis zum 1. August um eine Absichtserklärung gebeten. Darin sollen die Förderlinie, das Thema/Fachgebiet, in dem die Fördermaßnahme beantragt werden soll, sowie die voraussichtlich beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genannt werden.
Die genauen Förderbedingungen werden unter Berücksichtigung der von Bund und Ländern beschlossenen Kriterien (unter anderem die Exzellenz der Forschung, Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Konzepte zur Vernetzung der Disziplinen sowie der Vernetzung zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch eine gemeinsame Kommission von DFG und Wissenschaftsrat im Laufe des August 2005 festgelegt und den Universitäten übermittelt. Die Übersendung der Antragsskizzen wird danach bis Ende September 2005 erwartet.
Die Exzellenzinitiative wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Die Initiative zielt darauf ab, gleichermaßen Spitzenforschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zu fördern.
Bund und Länder werden der DFG zur Durchführung des Programms - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften - ab 2006 bis 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für drei Förderlinien
- Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung
- Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung
zur Verfügung stellen.
Antragsberechtigt werden Universitäten sein, jeweils vertreten durch ihre Leitung. Beabsichtigt ist, etwa 40 Graduiertenschulen mit jeweils rund 1 Million Euro pro Jahr und etwa 30 Exzellenzcluster mit jeweils rund 6,5 Millionen Euro pro Jahr zu fördern. Die Förderung in der dritten Förderlinie (Zukunftskonzepte) setzt die positive Bewertung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus. Auf diese dritte Förderlinie werden zusätzliche Mittel in substanzieller Höhe entfa
llen, die im Einzelfall den in den beiden ersten Förderlinien jeweils ausgeschütteten Mitteln vergleichbar sein können.
Zudem wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben bereitgestellt werden.
Das Programm wird - sobald die rechtlichen Voraussetzungen zu seiner Finanzierung geschaffen sind - von der DFG in allen drei Förderlinien ausgeschrieben. Die DFG wirkt bei der Durchführung mit dem Wissenschaftsrat zusammen. Vorgesehen sind zwei Ausschreibungsrunden, wobei die Bewilligungen für die erste Runde im Jahr 2006 und die Bewilligungen für die zweite Runde im Jahr 2007 vorgesehen sind. Der Förderzeitraum beträgt jeweils fünf Jahre. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen (Antragsskizzen und Vollanträge).
Universitäten, die beabsichtigen, sich zu bewerben, werden bis zum 1. August um eine Absichtserklärung gebeten. Darin sollen die Förderlinie, das Thema/Fachgebiet, in dem die Fördermaßnahme beantragt werden soll, sowie die voraussichtlich beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genannt werden.
Die genauen Förderbedingungen werden unter Berücksichtigung der von Bund und Ländern beschlossenen Kriterien (unter anderem die Exzellenz der Forschung, Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Konzepte zur Vernetzung der Disziplinen sowie der Vernetzung zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch eine gemeinsame Kommission von DFG und Wissenschaftsrat im Laufe des August 2005 festgelegt und den Universitäten übermittelt. Die Übersendung der Antragsskizzen wird danach bis Ende September 2005 erwartet.
Ulrich - am Freitag, 24. Juni 2005, 12:34 - Rubrik: Allgemeines