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Das Weblog der Dresdner Bauingenieure

 
Die "TU 9 Universitäten" - ein Zusammenschluss der neun traditionsreichsten und erfolgreichsten deutschen Technischen Universitäten - haben am 14. Oktober 2004 in Berlin eine Erklärung über die gegenseitige Anerkennung ilhrer Bachelor- und Masterabschlüsse verabschiedet. Sie unterstützen mit diesem deutlichen Signal einerseits das Fortschreiten des Bologna-Prozesse und andererseits die Qualitätssicherung in der universitären Ingenieurausbildung.
Im Vorfeld ihrer Berliner Konferenz "Bachelor/Master in der Ingenieurausbildung an Technischen Universitäten" haben die neun Technischen Universitäten RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, U Hannover, U Karlsruhe (TH), TU München, U Stuttgart die Positionierung von Bachelor- und Masterabschlüssen im Ingenieurbereich klar definiert und Konsequenzen beschlossen.
Die zentrale Aussage, wie sie bereits im Beschluss der Erweiterten Hochschulleitung der TU München vom 15. September 2004 formuliert ist, lautet: "Der Bachelor öffnet alle Türen, der Master ist das Ziel." Die Positionierung des universitären Masters als Regelabschluss für Wissenschaft und eine Tätigkeit in der Wirtschaft basiert auf der Erfolgsgeschichte des deutschen Diplomingenieurs und der damit verbundenen Qualifikation. Der Master ist damit auch die Ressource für die Wissenschaft. Dem universitären Bachelor kommt eine Drehscheibenfunktion zu. Er soll verschiedene Wege, insbesondere in den Master im gleichen oder einem anderen Fach öffnen und gleichzeitig auch für Mobilität bezüglich eines Hochschulwechsels in Deutschland oder ins Ausland oder einer Tätigkeit in der Praxis qualifizieren.
Im Gegensatz zu dem KMK-Beschluss vom 10.10.2003 bestehen die TU 9 Universitäten jedoch darauf, auch im Bereich der Bachelorausbildung ein "stärker forschungsorientiertes" Profil anzubieten, um sich damit von dem "stärker anwendungsorientierten" Profil der Fachhochschulen zu unterscheiden. Die TU 9 betonen weiterhin, dass jede staatliche Quotierung für den Übergang vom Bachelor zum Master für eine auf Technologieführerschaft angewiesene Nation verheerend wäre. Der Zugang zum Masterstudium muss ausschließlich nach Qualitätskriterien in der fachlichen Kompetenz der Hochschulen geregelt werden.
[Quelle]

 
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